Info: Spendenbeleg
Information des Stadtfeuerwehrverband Lüneburg e. V. zu den
Zuwendungungsbescheinigungen (Spendenbeleg) als Download
Neuordnung des Spendenrechts
Zuwendungsbescheinigungen nur noch über 200,00 €uro
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrter Förderer des Verbandes,
im Jahre 2007 teilten wir unseren Mitgliedern mit, dass die Grenze für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) durch Bareinzahlungen mit Maschinenquittung des Kreditinstitutes oder Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Überweisung/Kontoauszug) von 100,00 €uro auf
200,00 €uro
per 1. Januar 2007 angehoben wurde.
Überweisungen per Online-Banking sind analog zu behandeln. Wie auch bei der Buchungsbestätigung durch die Bank (Kontoauszug oder Maschinenquittung bei Bareinzahlungsbeleg) gilt dies auch für den PC-Ausdruck des Kontoauszuges. Aus dem Ausdruck muss folgendes ersichtlich sein:
„Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag, sowie der Hinweis, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag (Verwendungszweck) handelt“.
Wir weisen auf § 50 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) hin.
Ab 2008 entfallen Zuwendungsbescheinigungen bis 200,00 €uro. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge über 200,00 €uro werden Zuwendungsbescheinigungen wie bisher erstellt. Voraussetzung ist, dass die Spende oder der Mitgliedsbeitrag ausschließlich auf/über folgendes Konto überwiesen/eingezahlt/eingezogen wird:
Stadtfeuerwehrverband Lüneburg e.V.
Kontonummer: 500 122 10
Sparkasse Lüneburg
Bankleitzahl: 240 501 10
Verwendungszweck: Spende, bzw. Mitgliedsbeitrag
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Seimetz Heinz-Georg Werner
Vorsitzender Kassenwart